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Trachtenerhaltung und Trachtenpflege Die “Trachten- und Heimatpflege” in allen Bereichen zur födern, ist einer der wichtigsten Aufgaben. Die Pflege der bodenständigen Tracht ist die allererste
Aufgabe eines Trachtenvereins. Dazu gehören die Festtagstrachten in den historischen und erneuerten Formen und die Trachtenbekleidung im Alltag.
Die Tracht soll in allen Bestandteilen ihre Echtheit und
Sauberkeit aufweisen, in ihrer Gestaltung den guten Sitten der Heimat entsprechen, soweit möglich in Handarbeit hergestellt sein und mit einwandreier, dazupassender Haartracht in Würde getragen werden.
Zur
Tätigkeit eines Trachtenvereins gehören gleichwertig die Erhaltung und Pflege des bodenständigen Brauchtums und die Mitarbeit in der Heimatpflege. Je nach Landschaftszugehörigkeit sollen Schuhplattler, historische
Heimattänze und Volkstänze in ihrer Überlieferung als bodenstädige Tanzformen erhalten bleiben.
Ebenfalls soll durch Singen und Musizieren im heimatlichen Hoagart das angestmmte Lied- und Musikgut bewahrt
werden. Zur Erhaltung des Brauchtums gehört die echte Gestaltung von Familienfesten, Begröbnissen, kirchlichen Festzeiten, sowie von Fstnachtsbräuchen, dem Maibaumaufstellen und des Kirchweihfestes.
Die
heimische Mundart soll durch das Laienspiel besonders gepflegt werden, als auch die örtlichen Bereiche der Heimatpflege mit Errichtung und Erhaltung eines Heimatmueseums.
Der Denkmal- und Naturschutz als
auch die Landschaftsgestaltung sind weitere Tätigkeitsbereiche für jeden Trachtenverein. |
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